Aus der Distanz
Fern-Check
Wir prüfen Ihre Kassenführung und Dokumentation aus der Ferne.
- Prüfung aller acht Bereiche des Prüfumfangs
- Priorisierte Maßnahmenliste
- Abschlussgespräch (30–60 Min)
Kassennachschau-Check für Gastronomie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Kasse auf eine Kassennachschau vorzubereiten: Einstellungen, TSE, DSFinV-K-Export, Bonpflicht und Verfahrensdokumentation – ein unabhängiger Blick von außen, bevor eine Prüfung ansteht.

Unser Ansatz
Bei einer Kassennachschau zählt vor allem die Technik. Seit 2018 kann das Finanzamt die Kassenführung im laufenden Betrieb einsehen (§ 146b AO). Gefragt sind dann vor allem eine aktive TSE, ein Datenexport nach DSFinV-K, der auf Anhieb funktioniert, und eine Verfahrensdokumentation, die zur eingesetzten Kasse passt.
Kassensysteme entwickeln sich laufend weiter. Ein Software-Update, eine zweite Kasse, neue Mitarbeitende – mit jeder Veränderung lohnt es sich, Einstellungen, Berechtigungen, Tagesabschlüsse und Dokumentation wieder aufeinander abzustimmen. Diesen Abgleich übernehmen wir für Sie.
Wir schauen einmal in Ruhe drauf. Einstellungen, TSE, Export, Bonpflicht, Berechtigungen, Tagesabschluss, Dokumentation – herstellerunabhängig und ergebnisoffen. Danach wissen Sie genau, wo Sie stehen: was bereits gut läuft, was sich verbessern lässt und was Sie als Nächstes angehen können.
Prüfumfang
Acht Punkte, auf die es bei einer Kassennachschau ankommt – unabhängig davon, welches Kassensystem Sie einsetzen. Öffnen Sie einen Punkt, dann sehen Sie, was wir dort prüfen und worauf es dabei ankommt.
Eine korrekt eingerichtete Kasse ist die Basis für alles Weitere. Stimmen die Unternehmensstammdaten, sind die Steuersätze richtig zugeordnet, ist die Grundeinstellung sauber? Diese Basis sieht sich ein Kassennachschau-Prüfer an, weil sie sich durch alle Auswertungen zieht.
Wir gehen Ihre Unternehmens- und Kasseneinstellungen systematisch durch: Firmierung und Steuernummer, Zuordnung der Steuersätze zu Artikeln und Warengruppen, Bediener- und Geräteeinrichtung. Wir prüfen, ob die Konfiguration zu Ihrem tatsächlichen Geschäft passt und ob Änderungen nachvollziehbar sind.
Eine saubere Grundeinstellung ist das erste Signal, dass Ihre Kassenführung Hand und Fuß hat. Wir gehen die Punkte mit Ihnen durch, auf die es bei einer Prüfung ankommt.
Mehr dazu im Ratgeber: Kassennachschau: Ablauf, Ihre Rechte und Pflichten
Seit 2020 muss jede elektronische Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) arbeiten (§ 146a AO). Sie signiert jeden Kassenvorgang manipulationssicher – und ist deshalb einer der ersten Punkte, die ein Prüfer bei der Kassennachschau ansieht.
Wir prüfen, ob Ihre TSE tatsächlich aktiv und funktionsfähig ist und ob jeder Beleg korrekt signiert wird. Dazu gehören der Blick auf Seriennummer und Zertifikat, die Einbindung in Ihr Kassensystem und die Frage, was bei einem TSE-Ausfall passiert – denn auch der Ausfall muss dokumentiert werden, und die Kasse darf in dieser Zeit nicht einfach unsigniert weiterlaufen.
Die TSE belegt, dass Ihre Umsätze unveränderbar protokolliert sind – arbeitet die Signatur fehlerhaft, darf das Finanzamt die Kassenführung verwerfen und Umsätze schätzen (§ 162 AO). Genau deshalb sehen wir sie uns vorab in Ruhe mit Ihnen an.
Mehr dazu im Ratgeber: Kassennachschau: Ablauf, Ihre Rechte und Pflichten
Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) legt fest, in welchem einheitlichen Format Ihre Kassendaten ausgegeben werden. Bei einer Kassennachschau kann der Prüfer den Export sofort und im laufenden Betrieb verlangen (§ 146b Abs. 2 AO). Er sollte deshalb auf Knopfdruck funktionieren – und genau das lässt sich vorher testen.
Wir testen den DSFinV-K-Export einmal gemeinsam mit Ihnen: Lässt sich der Export erzeugen, ist er vollständig, und stimmen die enthaltenen Daten mit Ihren Auswertungen überein? Wir prüfen außerdem, ob im Team klar ist, wie der Export im Prüfungsfall abgerufen wird – auch dann, wenn Sie selbst gerade unterwegs sind.
Der Export ist die Voraussetzung dafür, Ihre Kassenführung überhaupt maschinell auswerten zu können – deshalb lohnt es sich, ihn vorab einmal durchzuspielen. Genau das machen wir gemeinsam mit Ihnen, in aller Ruhe.
Mehr dazu im Ratgeber: Kassennachschau: Ablauf, Ihre Rechte und Pflichten
Seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht: Für jeden Kassenvorgang muss ein Beleg erzeugt und dem Gast zur Verfügung gestellt werden (§ 146a Abs. 2 AO). Es genügt, den Beleg zu erzeugen und anzubieten – ob der Gast ihn mitnimmt, entscheidet er selbst. Bei einem Testkauf lässt sich das direkt nachvollziehen.
Wir schauen, ob Ihre Kasse die vorgeschriebenen Belegangaben vollständig ausweist und ob der Beleg tatsächlich bei jedem Vorgang entsteht – auch bei Storno, Trinkgeld oder Gutschein. Wir gehen mit Ihnen auch die Belegform durch (Papierbeleg oder elektronischer Beleg) und was Ihr Team dem Gast gegenüber korrekt tut.
Für die Belegausgabe allein sieht das Gesetz kein Bußgeld vor – sie ist aber ein naheliegender Einstieg, um die Kassenführung genauer anzusehen. Wir bewerten Ihre Belegausgabe nach der heute geltenden Pflicht und sagen Ihnen, was Ihre Kasse dafür können muss.
Mehr dazu im Ratgeber: Belegausgabepflicht: Muss ich jeden Bon ausdrucken?
An einer Kasse arbeiten oft mehrere Personen – und jede sollte genau das dürfen, was zu ihrer Aufgabe passt. Wer darf stornieren, wer darf Preise ändern, wer macht den Tagesabschluss? Ein Prüfer sieht sich an, ob Bedienerkonten sauber angelegt sind und ob sich Vorgänge einer Person zuordnen lassen. Eigene Kennungen für jede Person machen genau das möglich.
Wir gleichen Ihre Benutzer- und Berechtigungsstruktur mit Ihrem Betrieb ab: eigene Kennungen für jede Person, Storno- und Änderungsrechte nur dort, wo sie hingehören, und eine nachvollziehbare Zuordnung, wer welchen Vorgang gebucht hat. Wir schauen auch, ob die aktiven Zugänge zu Ihrem aktuellen Team passen.
Saubere Berechtigungen zeigen, dass Änderungen an Umsätzen nachvollziehbar bleiben – das hilft Ihnen im Alltag genauso wie in einer Prüfung. Wir sagen Ihnen, wo sich die Struktur mit wenig Aufwand schärfen lässt.
Mehr dazu im Ratgeber: Kassennachschau: Ablauf, Ihre Rechte und Pflichten
Der tägliche Kassenabschluss ist das Rückgrat einer ordnungsgemäßen Kassenführung. In bargeldintensiven Betrieben ist die Kasse bei einer Prüfung oft ausschlaggebend – und der Prüfer kann einen Kassensturz verlangen, also den Abgleich von gezähltem Bargeld und Kassen-Soll.
Wir sehen uns Ihren Tagesabschluss-Prozess an: Werden die Abschlüsse täglich und vollständig erstellt, sind sie fortlaufend nachvollziehbar, und ist Ihre Kasse jederzeit kassensturzfähig? Wir prüfen auch den Umgang mit Bargeldentnahmen, Wechselgeld und Differenzen – also genau die Stellen, an denen Soll und Ist im Alltag zusammenpassen müssen.
Saubere Tagesabschlüsse zeigen, dass Ihre Umsätze vollständig und zeitnah erfasst werden; sind Abschlüsse unvollständig, kann das Finanzamt Umsätze hinzuschätzen. Wir zeigen Ihnen, wo Ihr Abschlussprozess bereits trägt, und unterstützen Sie dabei, ihn im Alltag verlässlich zu halten.
Mehr dazu im Ratgeber: Kassennachschau: Ablauf, Ihre Rechte und Pflichten
Die Verfahrensdokumentation beschreibt nachvollziehbar, wie Ihre Kasse eingerichtet ist und wie Sie damit arbeiten. Die Pflicht ergibt sich aus den GoBD; verlangt werden im Kern eine allgemeine Beschreibung, eine Anwender- und eine technische Systemdokumentation sowie die Betriebsdokumentation mit Kontrollsystem und Änderungshistorie. Bei der Kassennachschau gehört sie zu den Organisationsunterlagen, die der Prüfer einsehen darf (§ 146b Abs. 2 AO) – und zwar direkt im Betrieb.
Wir prüfen, ob Ihre Verfahrensdokumentation vorhanden, vollständig und aktuell ist: Sind Systeme und TSE mit Seriennummern und Zertifikaten erfasst, sind Programmierungen und Prozesse wie Tagesabschluss, Storno und Entnahmen beschrieben, ist die ELSTER-Meldebestätigung als Anlage abgelegt? Als Grundlage lässt sich das kostenlose Muster des Fachverbands DFKA nutzen – die technische Doku liefert Ihr Kassenhersteller, die betriebliche Beschreibung ergänzen Sie.
Fehlt die Verfahrensdokumentation, ist das ein formeller Mangel: Er allein rechtfertigt noch keine Verwerfung, erhöht aber gerade in bargeldintensiven Betrieben das Schätzungsrisiko. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Dokumentation vollständig und aktuell zu halten, damit sie im Prüfungsfall griffbereit liegt.
Mehr dazu im Ratgeber: Verfahrensdokumentation Kasse: Inhalt und Vorlage
Elektronische Kassensysteme sind dem Finanzamt zu melden (§ 146a Abs. 4 AO). Die frühere Übergangsfrist für Altkassen ist abgelaufen; seither gilt: Anschaffung und Außerbetriebnahme einer Kasse sind innerhalb eines Monats über Mein ELSTER zu melden. Ein Prüfer kann abgleichen, ob Ihre gemeldeten Kassen zu den tatsächlich eingesetzten Geräten passen.
Wir gleichen ab – soweit das für Ihren Betrieb vorhanden und relevant ist –, ob Ihre Kassen korrekt gemeldet sind und ob die Meldung zu Seriennummern, TSE und Inbetriebnahmedaten passt. Ist eine Meldung zu ergänzen oder nach einem Geräteaustausch an den Bestand anzupassen, sagen wir Ihnen, was zu tun ist, und legen die Meldebestätigung als Anlage zur Verfahrensdokumentation ab.
Die Kassenmeldung lässt sich per Datenabgleich direkt prüfen – entsprechend lohnt es sich, sie aktuell zu halten. Wir sorgen dafür, dass Ihr gemeldeter Stand und Ihre tatsächliche Ausstattung zusammenpassen.
Mehr dazu im Ratgeber: Kasse beim Finanzamt melden: die ELSTER-Meldepflicht
Zwei Wege
Beide Varianten prüfen dieselben Bereiche. Den passenden Weg und ein unverbindliches Angebot stimmen wir nach der Zahl Ihrer Kassen mit Ihnen ab.
Aus der Distanz
Wir prüfen Ihre Kassenführung und Dokumentation aus der Ferne.
Vor Ort im Betrieb
Alle Inhalte des Fern-Checks – und zusätzlich:
Ablauf
Sie melden sich über das Formular oder per E-Mail und schildern kurz Ihr Kassensystem.
Für den Fern-Check senden Sie uns die nötigen Kassendaten und Exporte. Für den Vor-Ort-Check vereinbaren wir einen Termin.
Wir gehen Einstellungen, TSE, DSFinV-K-Export, Bonpflicht, Berechtigungen, Tagesabschluss und Verfahrensdokumentation durch – mit dem Blick, den auch das Finanzamt anlegt.
Wir gehen die Punkte gemeinsam durch – Sie können direkt nachfragen, was an Ihrer Kasse zu tun ist.
Häufige Fragen
Schildern Sie uns kurz Ihr Kassensystem – wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
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