Hygiene-Check für Gastronomie

Gut vorbereitet auf die Kontrolle des Gesundheitsamts.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Betrieb auf die Hygienekontrolle vorzubereiten: HACCP, Temperaturdokumentation, Reinigungspläne und Personalhygiene – ein unabhängiger Blick von außen, bevor eine Kontrolle ansteht.

Gastronomieküche im laufenden Betrieb: Töpfe auf dem Herd, Vorratsbehälter auf der Arbeitsfläche, zwei Köche an der Kochzeile.

Unser Ansatz

So geht Ihr Betrieb ruhig in jede Kontrolle

Ihr Betrieb entwickelt sich ständig weiter. Neue Geräte, ein geändertes Angebot, neue Gesichter im Team – am besten wächst die Dokumentation einfach mit. Wir unterstützen Sie dabei, HACCP-Konzept, Temperaturlisten und Reinigungspläne auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wir schaffen Übersicht. Für die Lebensmittelüberwachung zählt, was sich belegen lässt. Deshalb gleichen wir ab, ob Ihre Dokumentation vollständig, nachvollziehbar und im Prüfungsfall belastbar ist – und ob die tägliche Praxis zu Ihrem Konzept passt. Den strukturierten Blick von außen übernehmen wir, damit Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Danach wissen Sie, wo Sie stehen. Sie erhalten eine Maßnahmenliste, die alles einordnet: was bereits gut läuft, was sich verbessern lässt und welche Schritte als Erstes sinnvoll sind. So wird die nächste Kontrolle ein Termin wie jeder andere.

Handschriftliche Listen und Formulare, mit einer Klemme an einem Pfosten im Betrieb befestigt.

Prüfumfang

Was wir prüfen

Acht Bereiche, die bei jeder Hygienekontrolle eine Rolle spielen – aus der Praxis für die Praxis. Öffnen Sie einen Bereich, dann sehen Sie, was wir dort prüfen und worauf es dabei ankommt.

  • Prüfung HACCPIhr HACCP-Konzept – schriftlich vorhanden und im Alltag gelebt.

    Ein HACCP-basiertes Eigenkontrollkonzept ist für jeden Lebensmittelbetrieb Pflicht – die Grundlage ist Art. 5 der VO (EG) 852/2004, national ergänzt durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung. Bei einer Kontrolle ist es deshalb meist der erste Punkt, nach dem gefragt wird.

    Wir gehen Ihr Konzept an denselben sieben HACCP-Grundsätzen durch, an denen es auch die Behörde misst: Gefahrenanalyse, Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, Festlegung von Grenzwerten, Überwachung, Korrekturmaßnahmen, Verifizierung und Dokumentation. Dabei achten wir darauf, dass der Aufwand zu Art und Größe Ihres Betriebs passt – für die Standard-Gastronomie genügt in der Regel die Umsetzung der DEHOGA-Leitlinie, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.

    Entscheidend ist das gelebte System: Konzept und Ablauf greifen ineinander, und die Aufzeichnungen gehören dazu. Wir zeigen Ihnen in Ruhe, wo Ihr System steht, und unterstützen Sie dabei, es vollständig und aktuell zu halten.

    • Liegt ein schriftliches HACCP-Konzept vor und ist es aktuell?
    • Sind die kritischen Kontrollpunkte für Ihre Abläufe richtig bestimmt?
    • Werden Überwachung und Korrekturmaßnahmen tatsächlich aufgezeichnet?
    • Passt der Dokumentationsaufwand zu Art und Größe Ihres Betriebs?

    Mehr dazu im Ratgeber: HACCP-Konzept erstellen: Pflicht, aber machbar

  • TemperaturdokumentationKühlung, Tiefkühlung und Heißhaltung – kontinuierlich über die Zeit belegt.

    Temperaturen entscheiden unmittelbar über die Sicherheit Ihrer Lebensmittel – und sind bei einer Kontrolle einer der häufigsten Prüfpunkte. Angesehen werden Kühl-, Tiefkühl- und Heißhaltetemperaturen – und die Aufzeichnungen dazu.

    Wir gehen Ihre Temperaturaufzeichnungen durch und gleichen sie mit den üblichen Richtwerten für Kühl-, Tiefkühl- und Heißhaltetemperaturen ab, die je Produktgruppe gegen die geltende Leitlinie zu bewerten sind. Wir prüfen, ob regelmäßig und nachvollziehbar gemessen wird und ob es einen klaren Weg gibt, wie Ihr Team bei Abweichungen reagiert und das festhält.

    Entscheidend ist die Historie: Belegen lässt sich, was über die Zeit erfasst wurde. Wir zeigen Ihnen, wie sich Ihre Aufzeichnungen mit wenig Aufwand im Alltag vollständig führen lassen.

    • Werden Kühl- und Tiefkühltemperaturen regelmäßig erfasst?
    • Sind Heißhalte- und Warmhaltetemperaturen dokumentiert?
    • Gibt es einen festen Ablauf bei Temperaturabweichungen?

    Mehr dazu im Ratgeber: HACCP-Konzept erstellen: Pflicht, aber machbar

  • KühlkettennachweiseVom Wareneingang bis zur Ausgabe – durchgängig belegt.

    Die Kühlkette reicht weit über das Kühlhaus hinaus. Sie beginnt beim Wareneingang und muss über Lagerung, Verarbeitung und Ausgabe durchgängig eingehalten werden. Weil sie für die Lebensmittelsicherheit so zentral ist, sieht die Kontrolle hier besonders genau hin.

    Wir schauen, ob Sie die Kühlkette an ihren kritischen Übergängen belegen können: Wird die Temperatur der angelieferten Ware beim Wareneingang kontrolliert und festgehalten? Sind Kühl- und Tiefkühleinrichtungen so überwacht, dass eine Störung rechtzeitig auffällt? Passt die Nachweisführung zu Ihrem Warenfluss?

    Eine belegte Kühlkette zeigt, dass Ihre Eigenkontrolle im Alltag funktioniert. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachweise an jedem Übergang vollständig und verlässlich zu führen.

    • Wird die Warentemperatur beim Wareneingang geprüft und notiert?
    • Sind Kühl- und Tiefkühlgeräte durchgängig überwacht?
    • Passt die Nachweisführung zu Ihrem tatsächlichen Warenfluss?
  • SchädlingsmonitoringVorbeugung, Kontrolle und Nachweis – regelmäßig und vorausschauend.

    Das Schädlingsmonitoring gehört zum festen Rundgang jeder Lebensmittelkontrolle. Neben dem aktuellen Zustand zählt dabei, ob Sie vorbeugend kontrollieren und das dokumentieren – denn Vorbeugung ist Teil der guten Hygienepraxis.

    Wir sehen uns an, ob ein nachvollziehbares Monitoring existiert: festgelegte Kontrollpunkte, regelmäßige Sichtprüfungen und – falls beauftragt – ein Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer samt Protokollen und Lageplan. Wir prüfen, ob die Nachweise aktuell und im Betrieb griffbereit sind.

    Ein gepflegtes Monitoring zeigt, wie vorausschauend Sie Ihren Betrieb führen – und ist in der Kontrolle schnell nachvollziehbar. Wir zeigen Ihnen, wie sich Ihr Monitoring einfach und dauerhaft pflegen lässt.

    • Gibt es festgelegte Kontrollpunkte und regelmäßige Sichtprüfungen?
    • Sind Protokolle und – falls beauftragt – Nachweise des Dienstleisters vorhanden?
    • Sind die Unterlagen aktuell und im Betrieb griffbereit?

    Mehr dazu im Ratgeber: Lebensmittelkontrolle: Ablauf, wenn das Gesundheitsamt kommt

  • Reinigungs- & DesinfektionspläneWer reinigt was, womit, wie oft – und wer bestätigt es?

    Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist mehr als eine Liste an der Wand. Er legt fest, welche Flächen und Geräte wie oft, womit und von wem gereinigt werden – und macht die Ausführung nachvollziehbar. Genau das prüft die Kontrolle.

    Wir gleichen Ihren Plan mit Ihrer Betriebsrealität ab: Sind alle relevanten Bereiche erfasst? Passen Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten? Wird die Durchführung bestätigt, sodass jederzeit belegbar ist, dass gereinigt wurde? Erst das Abzeichnen macht aus dem Plan einen Nachweis.

    Ein gelebter Reinigungsplan zeigt, dass Hygiene bei Ihnen gut organisiert ist. Wir unterstützen Sie dabei, Plan und tägliche Praxis im Einklang zu halten.

    • Sind alle Flächen, Geräte und Bereiche im Plan erfasst?
    • Passen Reinigungsmittel, Konzentration und Einwirkzeit?
    • Wird die Durchführung dokumentiert bzw. abgezeichnet?
  • PersonalhygieneBelehrungen, Schulungen und Nachweise – für jede Person im Lebensmittelbereich.

    Die Personalhygiene ist einer der Bereiche, in denen bei einer Kontrolle schnell Nachweise verlangt werden. Wer mit Lebensmitteln umgeht, braucht die Erstbelehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsaufnahme und danach eine Folgebelehrung alle zwei Jahre; hinzu kommen die Hygieneschulungen nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung.

    Wir prüfen, ob für Ihr Team die richtigen Nachweise vorliegen und aktuell sind – Belehrungen und Schulungen, dazu die praktischen Punkte wie Arbeitskleidung, Handhygiene und der Umgang mit Krankheitssymptomen. Wir achten darauf, dass die Unterlagen vollständig und griffbereit sind, denn im Rundgang wird die Belehrungsdokumentation regelmäßig eingesehen.

    Belehrungen aktuell zu halten, gehört zu den Punkten, die sich am leichtesten organisieren lassen. Wir geben Ihnen eine klare Übersicht, wann für wen die nächste Belehrung ansteht.

    • Liegt für jede Person die Erstbelehrung vor?
    • Sind die Folgebelehrungen (alle zwei Jahre) aktuell?
    • Sind die Hygieneschulungen dokumentiert?

    Mehr dazu im Ratgeber: Gesundheitszeugnis Gastronomie: Belehrung nach § 43 IfSG

  • AllergenmanagementDie 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene – korrekt erfasst und ausgewiesen.

    Für lose abgegebene Speisen – also den Regelfall in der Gastronomie – müssen die 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene ausgewiesen werden. Grundlage ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), national konkretisiert. Die Kontrolle prüft, ob Ihre Angaben stimmen und wie Sie sie bereitstellen.

    Wir sehen uns an, ob Ihre Allergeninformation vollständig und richtig ist und ob der Weg zur Information für Ihre Gäste klar geregelt ist – ob schriftlich in der Karte, in einer Kladde oder über eine definierte mündliche Auskunft mit hinterlegter Dokumentation. Wir prüfen außerdem, ob Ihr Team weiß, wo diese Angaben stehen und wie es Rückfragen beantwortet.

    Bei Allergenen geht es vor allem um die Gesundheit Ihrer Gäste – deshalb wird hier besonders genau hingesehen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Allergeninformation vollständig, aktuell und für Gäste wie Team leicht zugänglich zu halten.

    • Sind alle 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene korrekt erfasst?
    • Ist der Weg zur Allergeninformation klar geregelt und dokumentiert?
    • Weiß Ihr Team, wo die Angaben stehen und wie es Auskunft gibt?

    Mehr dazu im Ratgeber: Allergenkennzeichnung Gastronomie: die 14 Allergene

  • RückverfolgbarkeitWoher Ihre Ware kam – jederzeit belegbar.

    Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass Sie zu jedem Lebensmittel sagen können, von wem Sie es bezogen haben – und, soweit das für Ihren Betrieb zutrifft, an wen Sie es weitergegeben haben. Die Pflicht dazu ergibt sich aus Art. 18 der VO (EG) 178/2002. Sie sorgt dafür, dass ein Rückruf schnell und gezielt funktioniert, wenn es darauf ankommt.

    Wir prüfen, ob Sie den Bezug Ihrer Waren belegen können – etwa über Lieferscheine und Rechnungen – und ob dieses System so organisiert ist, dass Sie eine Charge im Bedarfsfall zügig zuordnen können. Wir achten darauf, dass Ihre Ablage schnell zur Hand ist, wenn sie gebraucht wird.

    Rückverfolgbarkeit ist die Voraussetzung dafür, bei Bedarf schnell reagieren zu können – für Sie genauso wie für die Behörde. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachweise dafür geordnet und griffbereit zu führen.

    • Können Sie zu Ihren Waren den Lieferanten belegen?
    • Sind Lieferscheine und Rechnungen geordnet und auffindbar?
    • Lässt sich eine Charge im Bedarfsfall zügig zuordnen?

    Mehr dazu im Ratgeber: HACCP-Konzept erstellen: Pflicht, aber machbar

Zwei Wege

Fern-Check oder vor Ort?

Beide Varianten prüfen dieselben Bereiche. Den passenden Weg und ein unverbindliches Angebot stimmen wir nach Ihrer Betriebsgröße mit Ihnen ab.

Aus der Distanz

Fern-Check

Wir prüfen Ihre komplette Hygiene-Dokumentation aus der Ferne.

  • Prüfung aller acht Bereiche des Prüfumfangs
  • Dokumenten-Checkliste
  • Priorisierte Maßnahmenliste
  • Abschlussgespräch (30–60 Min)
Fern-Check anfragen

Vor Ort im Betrieb

Vor-Ort-Check

Alle Inhalte des Fern-Checks – und zusätzlich:

  • Komplette Betriebsbegehung
  • Kühlgeräte prüfen
  • Lager prüfen
  • Warenfluss
  • Produktionsbereiche
  • Personalumkleiden
  • Reinigung
  • Umsetzung des HACCP in der Praxis
  • Befragung der Mitarbeitenden
  • Sofortmaßnahmen
  • Begehungsprotokoll mit Fotodokumentation
Vor-Ort-Check anfragen

Ablauf

So läuft Ihr Check ab

  1. Anfrage

    Sie melden sich über das Formular oder per E-Mail und schildern kurz Ihren Betrieb.

  2. Unterlagen oder Termin

    Für den Fern-Check senden Sie uns Ihre Dokumentation. Für den Vor-Ort-Check vereinbaren wir einen Termin in Ihrem Betrieb.

  3. Der Check

    Wir gehen HACCP, Temperaturen, Reinigung, Personalhygiene und Dokumentation durch – mit demselben Blick wie bei einer amtlichen Kontrolle.

  4. 30–60 Minuten

    Maßnahmenliste & Abschlussgespräch

    Wir gehen die Punkte gemeinsam durch – Sie können direkt nachfragen, was in Ihrem Betrieb umsetzbar ist.

Häufige Fragen

Rund um die Hygienekontrolle

Brauche ich ein HACCP-Konzept?
Ja. Nach Art. 5 der VO (EG) 852/2004 braucht jeder Lebensmittelunternehmer – auch das kleinste Café – ein HACCP-basiertes Eigenkontrollkonzept; national ergänzt durch die LMHV. Für Standard-Gastronomie reicht in der Regel die DEHOGA-Leitlinie „Gute Lebensmittelhygienepraxis“ plus gelebte Checklisten. Ein Zertifikat ist dafür nicht vorgeschrieben.
Wie läuft eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt ab?
Zuständig ist die kommunale Lebensmittelüberwachung, umgangssprachlich oft „das Gesundheitsamt“ genannt. Sie kommt unangekündigt und risikoorientiert. Der Kontrolleur weist sich aus, macht einen Betriebsrundgang (Küche, Lager, Kühlung, Personalhygiene, Schädlingsmonitoring) und nimmt Einsicht in Ihre HACCP-/Eigenkontrolldokumentation und die Belehrungsnachweise. Am Ende stehen eine mündliche Erstbewertung und ein Kontrollbericht mit Fristen.
Was prüft die Lebensmittelkontrolle im Restaurant?
Geprüft werden der bauliche und hygienische Zustand von Küche, Lager und Kühlung, die Personalhygiene und das Schädlingsmonitoring. Dazu kommt die Einsicht in Ihre HACCP-Dokumentation, Temperatur- und Reinigungsnachweise sowie die IfSG-Belehrungsnachweise. Rechtsgrundlage sind das LFGB und die VO (EG) 852/2004.
Wie kann ich mich auf eine Hygienekontrolle vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung beginnt bei der Dokumentation: Für die Lebensmittelüberwachung zählt, was sich belegen lässt. Hilfreich sind vollständige Temperaturlisten, Reinigungsnachweise, ein gelebtes HACCP-Konzept und aktuelle Belehrungsnachweise. Genau diese Punkte gehen wir im Hygiene-Check mit Ihnen durch – in Ruhe und vorab.
Was kostet der Hygiene-Check und wie schnell geht das?
Der Umfang richtet sich danach, ob Sie den Fern- oder den Vor-Ort-Check wählen und wie groß Ihr Betrieb ist. Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, dann erhalten Sie ein unverbindliches Angebot – wir melden uns innerhalb eines Werktags. In der Regel ist der Check anschließend in wenigen Tagen erledigt.
Was ist der Unterschied zwischen Fern-Check und Vor-Ort-Check?
Beim Fern-Check prüfen wir Ihre komplette Hygiene-Dokumentation aus der Distanz: HACCP, Temperatur- und Kühlkettennachweise, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Schädlingsmonitoring, Allergenmanagement und Rückverfolgbarkeit. Der Vor-Ort-Check enthält alle Inhalte des Fern-Checks und zusätzlich eine komplette Betriebsbegehung – inklusive Kühlgeräte, Lager, Warenfluss, Produktionsbereiche, Personalumkleiden, Mitarbeiterbefragung und Sofortmaßnahmen. Dazu kommt ein Begehungsprotokoll mit Fotodokumentation, das festhält, was wir vor Ort gesehen haben. Maßnahmenliste und Abschlussgespräch gehören zu beiden Varianten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Fern-Check?
Für den Fern-Check senden Sie uns Ihre vorhandene Eigenkontroll-Dokumentation: HACCP-Konzept, Temperatur- und Kühlkettennachweise, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Unterlagen zu Schädlingsmonitoring, Allergenmanagement und Rückverfolgbarkeit sowie die Belehrungsnachweise. Schicken Sie uns einfach, was vorhanden ist – welche Unterlagen sich sinnvoll ergänzen lassen, gehört zu den Ergebnissen des Checks.
Was passiert nach dem Check?
Sie erhalten Ihre Maßnahmenliste, in der Regel innerhalb weniger Tage. Im Abschlussgespräch (30–60 Minuten) gehen wir die Punkte gemeinsam durch und klären, was sich in Ihrem Betrieb wie umsetzen lässt. Das gilt für beide Varianten – ob Fern-Check oder vor Ort. Beim Vor-Ort-Check kommt ein Begehungsprotokoll mit Fotodokumentation dazu: Es hält fest, was wir im Betrieb gesehen haben, und ist damit auch später noch nachvollziehbar.
Wir dokumentieren bereits alles – lohnt sich der Check für uns?
Das ist die beste Grundlage. Darauf bauen wir auf und schauen, ob Ihre Dokumentation vollständig, nachvollziehbar und im Prüfungsfall belastbar ist: Passen die Temperaturlisten zu den vorhandenen Kühlgeräten, deckt der Reinigungsplan alle Bereiche ab, sind Allergene und Rückverfolgbarkeit sauber abgebildet? Was gut läuft, bestätigen wir Ihnen genauso deutlich.
Wir haben ein HACCP-Konzept. Reicht das aus?
Das HACCP-Konzept ist die Grundlage – entscheidend ist, dass die tägliche Umsetzung damit übereinstimmt. Betriebe entwickeln sich weiter: eine zweite Kühlzelle, ein geändertes Angebot, neue Abläufe im Team. Genau dort setzen wir an: Wir gleichen Konzept und Praxis ab und unterstützen Sie dabei, Ihr Konzept aktuell zu halten. Mehr dazu im Ratgeber HACCP-Konzept erstellen.

Schauen wir unverbindlich gemeinsam auf Ihre Situation.

Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb – wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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