Hygiene & Kasse

HACCP-Konzept erstellen: Pflicht, aber machbar

HACCP ist für jeden Lebensmittelbetrieb Pflicht – aber skalierbar. Wann Sie das Konzept selbst erstellen können und warum dafür kein Zertifikat nötig ist.

5 Min. Lesezeit

„Brauche ich überhaupt ein HACCP-Konzept?“ – diese Frage stellen sich viele Gastronominnen und Gastronomen, oft mit einem mulmigen Gefühl. Die kurze Antwort lautet: Ja. Die längere, beruhigende Antwort lautet: Ein HACCP-Konzept zu erstellen ist Pflicht für jeden Lebensmittelbetrieb – aber es ist skalierbar. Für eine Standard-Gastronomie brauchen Sie keinen dicken, teuren Ordner und kein Zertifikat, sondern ein gelebtes System aus wenigen, klaren Bausteinen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Pflicht ist, wo das Gesetz kleinen Betrieben ausdrücklich entgegenkommt und wie Sie entscheiden, ob Sie Ihr HACCP-Konzept selbst erstellen oder es besser abgeben.

Brauche ich überhaupt ein HACCP-Konzept?

Die Pflicht ergibt sich unmittelbar aus europäischem Recht: Nach Art. 5 der VO (EG) 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer ein oder mehrere Verfahren einrichten, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen – vom Großbetrieb bis zum kleinsten Café, Imbiss oder Foodtruck. National wird das durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) flankiert. Die Antwort auf die Titelfrage ist damit eindeutig: Ja, Sie brauchen ein HACCP-Konzept. Es gibt keine Umsatz- oder Größengrenze, ab der die Pflicht erst greift.

Entscheidend – und für viele die eigentliche Entlastung – ist aber das Wie. Der Umfang richtet sich nach Art und Größe Ihres Betriebs. Ein Restaurant mit klassischer Küche dokumentiert ganz anders als ein Cateringbetrieb mit Cook-&-Chill-Produktion. Die Pflicht ist für alle gleich, die Ausgestaltung ist es nicht.

Die sieben HACCP-Grundsätze – verständlich erklärt

HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“. Dahinter stehen sieben Grundsätze, die Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 vorgibt. Das klingt technisch, meint im Kern aber nur: Gefahren erkennen, die kritischen Stellen im Griff behalten und das nachvollziehbar festhalten.

  1. Gefahrenanalyse – welche biologischen, chemischen oder physikalischen Gefahren können in Ihren Abläufen auftreten?
  2. Kritische Kontrollpunkte (CCP) – an welchen Stellen lassen sich diese Gefahren gezielt beherrschen, etwa beim Erhitzen oder Kühlen?
  3. Grenzwerte – welche messbaren Grenzen, zum Beispiel Temperaturen, gelten an diesen Punkten?
  4. Überwachung – wie und wie oft prüfen Sie, dass die Grenzwerte eingehalten werden?
  5. Korrekturmaßnahmen – was passiert, wenn ein Grenzwert überschritten wird?
  6. Verifizierung – wie stellen Sie sicher, dass das System als Ganzes funktioniert?
  7. Dokumentation – wie halten Sie all das schriftlich fest?

Diese Reihe können Sie jederzeit nachschlagen. Sie ist die Logik, nach der jedes Eigenkontrollsystem aufgebaut ist – und nach der auch eine Kontrolleurin Ihren Betrieb liest.

Die Erleichterung, die viele nicht kennen

Genau hier zahlen viele Betriebe zu viel: Wie stark die Dokumentation ausfallen muss, ist an Art und Größe des Betriebs zu bemessen. Das ist keine Kulanz, sondern steht so im Gesetz (Erwägungsgrund 15 der VO (EG) 852/2004). Die EU-Kommission hat das in ihrer Bekanntmachung 2022/C 355/01 (Amtsblatt C 355 vom 16.9.2022) konkretisiert – sie erlaubt kleinen Betrieben ausdrücklich eine vereinfachte, flexible Umsetzung. Die Bekanntmachung ist eine Auslegungshilfe, kein eigenes Gesetz.

Praktisch heißt das: In kleinen Betrieben kann eine gut umgesetzte Hygienepraxis die aufwendige Überwachung einzelner kritischer Kontrollpunkte teilweise ersetzen. Sie müssen nicht jeden Handgriff in ein System pressen, das für eine Großküche entworfen wurde. Wer das weiß, spart sich unnötigen Papierkram – und Beratung, die es in dieser Tiefe gar nicht braucht.

Der Abkürzungsweg: die DEHOGA-Leitlinie

Für die Standard-Gastronomie gibt es einen anerkannten Abkürzungsweg: die DEHOGA-Leitlinie „Gute Lebensmittelhygienepraxis in der Gastronomie“. Solche Leitlinien für eine gute Hygienepraxis sind in Art. 7 bis 9 der VO (EG) 852/2004 ausdrücklich vorgesehen. Wer sie umsetzt, erfüllt die HACCP-Anforderungen in der Regel – und die Lebensmittelüberwachung akzeptiert dieses Vorgehen.

Der Vorteil: Sie bauen auf einer anerkannten Leitlinie auf, statt bei null zu beginnen. Die Leitlinie liefert die Struktur und die branchenüblichen Vorgaben; Sie füllen sie mit den Daten Ihres Betriebs. Für die allermeisten Restaurants, Cafés und Imbisse ist das der realistische Weg zu einem prüfungsfesten Konzept.

Was praktisch in Ihrem Konzept stehen muss

Unabhängig davon, ob Sie die Leitlinie nutzen oder nicht – diese Bausteine gehören in ein gelebtes Eigenkontrollsystem:

  • Wareneingangskontrolle – Prüfung von Lieferungen auf Temperatur, Frische und Kennzeichnung.
  • Temperaturlisten – die zentrale Nachweisführung. Die Richtwerte orientieren sich an DIN 10508 (Temperaturen für Lebensmittel): Tiefkühlware bei −18 °C oder kälter, Heißhaltung bei mindestens 65 °C. Bei der Kühlung gibt es keinen Einheitswert – Hackfleisch gehört zum Beispiel bei +2 °C, Geflügel bei +4 °C gelagert. Prüfen Sie Ihre konkreten Warengruppen gegen die DEHOGA-Leitlinie bzw. DIN 10508.
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan – wer reinigt was, womit und wie oft.
  • Schädlingsmonitoring – regelmäßige Kontrolle und Dokumentation.
  • Personalschulungen – die Belehrung nach § 4 LMHV sowie nach § 43 IfSG: eine Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme und danach eine Folgebelehrung alle zwei Jahre.
  • Rückverfolgbarkeit – Sie müssen nachweisen können, woher Ihre Ware stammt und wohin sie geht (Art. 18 VO (EG) 178/2002).

Der rote Faden lautet: Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht passiert. Ein Konzept lebt nicht vom Ordner im Regal, sondern von den ausgefüllten Listen darin.

Selbst erstellen oder machen lassen?

Zurück zur Ausgangsfrage: selbst machen oder beauftragen? Eine ehrliche Entscheidungshilfe:

  • Selbst erstellen ist realistisch, wenn Sie eine Standard-Gastronomie mit überschaubaren, wiederkehrenden Abläufen führen. Mit der DEHOGA-Leitlinie und konsequent geführten Listen kommen Sie zu einem tragfähigen Konzept.
  • Beauftragen lohnt sich, wenn Ihre Prozesse komplexer sind – etwa bei Sous-vide, Cook & Chill, einem eigenen Lieferdienst oder echter Produktion. Hier steigen die kritischen Kontrollpunkte und damit die Anforderungen an die Gefahrenanalyse deutlich.

Ein Zwischenweg ist verbreitet und sinnvoll: Sie erstellen das Konzept selbst und lassen es einmal fachlich gegenprüfen, statt es komplett zu vergeben.

Drei hartnäckige Irrtümer

„Kleine Betriebe brauchen kein HACCP.“ Falsch. Die Pflicht aus Art. 5 VO (EG) 852/2004 gilt ohne Größengrenze. Kleine Betriebe dürfen nur einfacher dokumentieren – ganz ohne Konzept geht es nicht.

„HACCP ist ein einmal gekaufter Ordner.“ Ein fertig gekaufter Musterordner, der ungenutzt im Regal steht, fällt bei der Kontrolle durch. Geprüft wird, ob das System gelebt wird – ob die Listen aktuell sind und die Abläufe im Betrieb wiederzufinden sind.

„Ohne Zertifikat geht es nicht.“ Für die normale Gastronomie ist kein HACCP-Zertifikat vorgeschrieben. Zertifizierungen etwa nach IFS oder ISO 22000 können für Zulieferer oder große Betriebe relevant sein, sind aber keine gesetzliche Pflicht für Ihr Restaurant.

Wer diese Bausteine kennt, verliert die Angst vor dem Thema: Ein HACCP-Konzept ist kein bürokratisches Ungetüm, sondern die geordnete Form dessen, was ein guter Betrieb ohnehin täglich tut.

Aus dem Ratgeber in Ihren Betrieb.

Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen an und zeigen Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

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